05.06.2019 · Nachricht · Private Krankenversicherung
VR haftet bei fehlender Beratung zu Wechsel in Basistarif
| Wird während des Ruhens eines Krankenversicherungsvertrags dem VR der Eintritt der Hilfebedürftigkeit des VN angezeigt, kann der VR gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 VVG verpflichtet sein, den VN über eine Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif der privaten Krankenversicherung zu beraten. |
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