· Fachbeitrag · Reiserücktrittsversicherung
Verhindert eine Durchfallerkrankung den Reiseantritt, muss der VR leisten
| In der Reiserücktrittsversicherung liegt ein Versicherungsfall nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen u. a. vor, wenn die versicherte Person oder eine mitversicherte Risikoperson von einer unerwarteten schweren Erkrankung betroffen wird. Um dies festzustellen, kommt es nicht auf eine konkrete ärztliche Diagnose der Erkrankung an. Entscheidend ist vielmehr das Vorliegen einer krankheitsbedingten Symptomatik, die den Antritt einer Flugreise unzumutbar erscheinen lässt. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Dies ist nach einer Entscheidung des OLG Celle (3.12.18, 8 U 165/18, Abruf-Nr. 207180) der Fall, wenn eine Durchfallerkrankung erheblicher Ausprägung vorgelegen hat, die trotz Einnahme von Medikamenten fortbestand und den Betroffenen überfallartig und ohne Vorwarnung zwang, vier- bis fünfmal am Tag in unregelmäßigen Abständen die Toilette aufsuchen zu müssen.
Jedenfalls bei einer Durchfallerkrankung mit der im vorliegenden Fall festgestellten Symptomatik und einem überfallartig entstehenden Bedürfnis müsse es gewährleistet sein, dass jederzeit eine Toilette in Anspruch genommen werden kann. Das ist aber insbesondere auf einem längeren Flug regelmäßig nicht der Fall. Deshalb hielt der Senat hier den Reiseantritt insgesamt für unzumutbar. Entsprechend war der VR leistungspflichtig.
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