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  • 04.02.2016 · Fachbeitrag · Riester-Rentenversicherungsverträge

    Unwirksame Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung

    | Der BGH hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen, die die Kostenüberschussbeteiligung der VN betreffen, für intransparent und deshalb unwirksam erklärt. Damit bleibt es bei dem Verbot, diese Klauseln weiterhin zu verwenden (BGH, 13.1.16, IV ZR 38/14, Abruf-Nr. 146166 ). |