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  • 06.06.2017 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    KV-Beiträge: Ohne Datenübertragung kein Sonderausgabenabzug

    | Hat Ihr Mandant erstmals eine Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen oder den VR gewechselt, dann sollte er unbedingt darauf achten, dass er diesem VR die Zustimmung erteilt hat, dass dieser seine Daten ans Finanzamt übermittelt. Denn ohne Einwilligung kann er die Beiträge nicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Das lehrt eine Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg. |