· Fachbeitrag · Steuerrecht
Abzugsfähigkeit von Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuer
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Werden Beiträge für die Kranken- oder Pflegeversicherung gezahlt, stellt sich auch die Frage, inwieweit die geleisteten Beiträge bei der Einkommensteuer Berücksichtigung finden können. Im Folgenden soll hierzu ein Überblick gegeben werden. In Betracht kommt hierbei der Abzug als Sonderausgaben. |
1. Grundsätzliches zum Sonderausgabenabzug
Das Einkommensteuergesetz lässt für bestimmte private Ausgaben den Abzug als Sonderausgaben (§ 10 EStG) zu. Vorausgesetzt, es handelt sich dabei nicht um Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Hierzu zählen auch die Beitrage für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 3 Nr. 3 EStG). Diese sind sogenannte sonstige Vorsorgeaufwendungen.
Dabei wird bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen unterschieden zwischen
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