· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Das müssen Sie bei einer Rückforderung von Leistungen durch den Versicherer wissen
von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte
(OLG Hamm 19.5.11, 20 U 149/10, Abruf-Nr. 113709) |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VN hatte eine Vielzahl von Unfallversicherungen abgeschlossen, aus denen er in den Jahren 2003 bis 2006 fast immer gegenüber mehreren VR eine Vielzahl von Bagatellunfällen gemeldet hat. Mit der (Verdachts-)Diagnose Gehirnerschütterung hat er jeweils einige Tage stationär verbracht. Dafür ist ihm das vereinbarte Krankenhaustagegeld in der großen Mehrzahl der Fälle ausgezahlt worden, in sechs Fällen auch von dem jetzt auf Rückzahlung klagenden VR. Der VN ist wegen der Vortäuschung von Unfällen wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der VN hat sich damit verteidigt, gerade diesen sechs Fällen läge ein „richtiger“ Unfall zugrunde. Im Übrigen seien die Ansprüche verjährt. Der VR hat darauf verwiesen, dass der VN auch wegen der in Rede stehenden Fälle strafrechtlich verurteilt worden ist. Er, der VR, habe erst im Jahre 2008 davon Kenntnis erlangt, dass den Ansprüchen kein Unfall zugrunde liege.
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