· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Die Formulierung „erhöhte Kraftanstrengung“ ist ausreichend transparent
| Die Formulierung „erhöhte“ Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2010 ist nicht intransparent. |
Sachverhalt
Ein Verbraucherschutzverein verlangt vom VR, die Formulierung „erhöhte“ Kraftanstrengung in dessen Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (im Folgenden: AUB 2010) zu unterlassen. In Ziffer 1 AUB 2010 heißt es unter der Überschrift „Der Versicherungsumfang“:
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1. Was ist versichert?
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