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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Die Formulierung „erhöhte Kraftanstrengung“ ist ausreichend transparent

    | Die Formulierung „erhöhte“ Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 2010 ist nicht intransparent. |

     

    Sachverhalt

    Ein Verbraucherschutzverein verlangt vom VR, die Formulierung „erhöhte“ Kraftanstrengung in dessen Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (im Folgenden: AUB 2010) zu unterlassen. In Ziffer 1 AUB 2010 heißt es unter der Überschrift „Der Versicherungsumfang“:

     

    • AUB

    1. Was ist versichert?

    • 1.1 Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrags zustoßen. ...
    • 1.3 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
    • 1.4 Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden ...