Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Fristenregelung zur Meldung der Invalidität in AUB ist wirksam

    | Der BGH hat entschieden, dass die Fristenregelung in Nr. 2.1.1.1 AUB 2002, nach der die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein muss, auch unter Berücksichtigung des vorangestellten Inhaltsverzeichnisses den Anforderungen des Transparenzgebots genügt und wirksam ist (20.6.12, IV ZR 39/11, Abruf-Nr. 122910).

     

    Bedenken hinsichtlich der Transparenz der Regelung waren vor allem im Schrifttum, aber auch vom OLG Hamm (VK 08, 7 = VersR 08, 811) geäußert worden. Die Bedenken sind durch die neue Entscheidung des BGH obsolet geworden.

     

    PRAXISHINWEIS | Nicht Stellung bezogen hat der BGH zu den in VK 12, 78 f. genannten Argumenten, die sich nicht mit der Transparenz, sondern mit der inhaltlichen Zulässigkeit der Klausel befassen. Über die dort erwähnte Nichtzulassungsbeschwerde ist auch noch nicht entschieden worden. Es bleibt deshalb derzeit trotz der Entscheidung des BGH vom 20.6.12 bei der in VK 12, 80 gegebenen Empfehlung.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 164 | ID 35645840