· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Invaliditätsberechnung bei Schäden an rumpfnahen und rumpffernen Körpergliedern
von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte
(BGH 14.12.11, IV ZR 34/11, Abruf-Nr. 120404) |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VN hatte eine Unfallversicherung abgeschlossen, der die AUB 88 zugrunde lagen. Bei einem Sturz verletzte er sich das den Arm und die Hand versorgende Nervengeflecht, wobei Dauerfolgen in Arm und Hand verblieben. Der VN hat eine Invaliditätsentschädigung in Höhe eines vollen Armwerts geltend gemacht, der VR hat nach ½ Armwert gezahlt. Das LG hat der Klage in vollem Umfang entsprochen. Dabei hat es die vom Sachverständigen für den Arm im Schultergelenk und die Hand jeweils angenommene Invalidität addiert. Das Berufungsgericht hat der Berufung des VR teilweise entsprochen. Es sei allein auf den Sitz der unfallbedingten Schädigung abzustellen, die hier im Schultergelenk des Arms liege. Der Umstand, dass die dort verletzten Nerven zugleich zu Beeinträchtigungen auch des Unterarms und der Hand geführt hätten, sei bei der Bemessung des für den gesamten Arm vereinbarten Taxwerts bereits berücksichtigt. Eine Addition finde nicht statt. Allerdings dürfe bei der Berechnung die für das maßgebliche körpernähere Glied ermittelte Funktionsbeeinträchtigung nicht hinter derjenigen zurückbleiben, die für das körperfernere Glied ermittelt werde. Wenn die vom Sachverständigen ermittelte Invalidität der Hand höher sei als die Invalidität des Armes im Schultergelenk, müsse die für die Hand ermittelte Invalidität angemessen (hier um rd. 20 Prozent) erhöht werden.
Der BGH hat die Revision des VN zurückgewiesen und auf die Revision des VR das Urteil aufgehoben. Dabei hat der BGH die folgenden wichtigen Aussagen gemacht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig