· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Invaliditätsgrad bei Versteifung im Handgelenk
In VK 12, 190 hatten wir über ein Urteil des LG Paderborn (26.9.12, 3 O 202/12, Abruf-Nr. 123270) berichtet, nach der bei einer im Handgelenk versteiften Hand im Rahmen der AUB 61 der für den Verlust maßgebliche Invaliditätsgrad gilt. Das OLG Hamm (I-20 U 239/12) hat nun per Beschluss vom 8.2.13 den beklagten VR darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Der VR hat daraufhin die Berufung zurückgenommen. Die Entscheidung des LG Paderborn ist mithin rechtskräftig.
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 59 | ID 38845530