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  • 24.02.2023 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Kein Unfallversicherungsschutz für psychische Folgen eines Unfalls

    | Nach den Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung (AUB 2008) sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen vom Versicherungsschutz ausgenommen, auch wenn sie durch den Unfall verursacht wurden. Für diesen Leistungsausschluss ist es unerheblich, ob sich die psychischen Reaktionen als medizinisch nicht nachvollziehbare Fehlverarbeitung darstellen. So entschied es das OLG Frankfurt a. M. |