· Fachbeitrag · Unfallversicherung
So wird der Invaliditätsgrad eines Körperteils nach der Gliedertaxe bei teilweiser Invalidität bemessen
von VRiOLG a.D. Werner Lücke, Telgte
| Soll der Invaliditätsgrad eines Körperteils bemessen werden, hängt das Ergebnis oft von der Bemessungsmethode ab. Der Beitrag zeigt anhand einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, worauf dabei abzustellen ist und was der Anwalt in entsprechenden Fällen beachten muss. |
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Der VN hatte sich bei einem Sturz an Schulter und Arm links dauerhaft verletzt. Sein Unfall-VR hatte die Invalidität mit den für 4/7 Armwert vereinbarten Leistungen abgegolten. Mit der Behauptung, die Schulter sei völlig versteift, hat der VN die für 1/1 Armwert vereinbarten restlichen Leistungen eingeklagt. |
Das OLG Düsseldorf (29.10.08, 4 U 163/05, Abruf-Nr. 143883) hat die Klage abgewiesen. Die Nichtzulassungsbeschwerde des VN hat der BGH zurückgewiesen (9.3.11, IV ZR 256/08). Das OLG gab folgende Vorgehensweise vor: Bei der Bemessung des Invaliditätsgrads eines Körperteils nach der Gliedertaxe bei teilweiser Invalidität ist nicht auf die Messblätter des Sachverständigen, sondern darauf abzustellen, wie sich die Invalidität im täglichen Leben auswirkt.
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