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  • 30.07.2024 · Nachricht · Unfallversicherung

    Verneinter Alkoholkonsum als Behauptung „ins Blaue hinein“

    | Verneint der VN einer Unfallversicherung Fragen zum Alkoholkonsum des Versicherten, für den er Leistungen beansprucht, ohne sich vorher diesbezüglich zu erkundigen, so kann dies als Behauptung „ins Blaue hinein“ eine vorsätzlich Obliegenheitsverletzung sein. |