· Fachbeitrag · Versicherungsrecht und Steuern
Vorauszahlung von KV-Beiträgen: Gestaltungen für Privatversicherte mit AG-Zuschuss
| Beim Vorauszahlungsmodell zur Krankenversicherung sind privat krankenversicherte Steuerzahler, die vom Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten, steuerlich benachteiligt. Es gibt aber eine Gestaltung, die das Vorauszahlungsmodell auch für solche Arbeitnehmer interessant macht. |
1. Das Problem bei Privatversicherten mit AG-Zuschuss
Für privat Krankenversicherte, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, lohnt sich die Vorauszahlung von zweieinhalb Jahresbeiträgen prinzipiell nicht. Der Grund: In den Jahren, in denen sie keine Beiträge zahlen, müssen sie die Arbeitgeberzuschüsse als Einkünfte versteuern (§ 10 Abs. 4b EStG).
2. Gestutzte Vorauszahlung als steuersparende Gestaltung
Es kann sich aber durchaus lohnen, wenn ein privat krankenversicherter Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss alle zwei Jahre zumindest sechs Monate der Basiskrankenversicherungsbeiträge für das Folgejahr im Voraus bezahlt. Zwei Beispiele (ohne und mit Vorauszahlung) zeigen, was konkret dahintersteckt.
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