· Fachbeitrag · Auskunftsanspruch
Auskunftspflichten des Rechtsanwalts gegenüber einem Rechtsschutzversicherer
von OStA Raimund Weyand, St. Ingbert
| Leistet der Rechtsschutz-VR Kostenvorschüsse zur Durchführung eines Schadenersatzprozesses, steht ihm gegenüber dem mandatierten Rechtsanwalt ein Auskunftsanspruch zum Stand des Verfahrens zu. |
Sachverhalt
Der klagende VR leistete im Rahmen einer Deckungszusage Kostenvorschüsse für ein Gerichtsverfahren, wobei der mandatierte Anwalt später einen Teilbetrag kommentarlos zurückerstattet hatte. Auskünfte zum Verfahrensablauf und -stand erteilte er trotz außergerichtlich erfolgter Aufforderung zunächst nicht. Er holte dies aber während des anschließenden Auskunftserteilungsprozesses nach. Der BGH (13.2.20, IX ZR 90/19, Abruf-Nr. 214568) bestätigte die Entscheidung des LG, nach der der Anwalt auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten des VR erstatten muss.
Entscheidungsgründe
Der BGH leitet eine Rechenschaftspflicht des Anwalts aus § 666 BGB i. V. m. § 86 Abs. 1 VVG her. Nach dieser Regelung geht ein dem VN gegen einen Dritten zustehender Ersatzanspruch auf den VR über, soweit dieser den Schaden ersetzt. Vorliegend hatte der ursprüngliche Prozessgegner dem Anwalt zwar genau den Betrag erstattet, der von diesem anschließend ohne weitere Erläuterung an den VR weitergeleitet worden war. Hierzu hätte der Berufsangehörige aber detailliert Rechenschaft ablegen müssen. Denn der VR hat gegenüber seinem VN Informations- und Herausgabeansprüche, wenn er Zahlungen erhält, die letztlich dem Unternehmen zustehen können.
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