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  • · Nachricht · Fristen

    Ausschlussfrist zur Nachmeldung eines Schadens

    | Ausschlussfristen in Versicherungsverträgen, die auf die Untätigkeit des Versicherungsnehmers (VN) binnen bestimmter Frist abstellen, sind im Interesse des sorgfältigen VN einschränkend auszulegen. Der Versicherer kann sich nicht auf die Versäumung der Ausschlussfrist zur Nachmeldung eines Schadens berufen, wenn den VN an der Fristversäumung kein Verschulden trifft. |

     

    Die Beweislast dafür trägt der VN, entschied das OLG Köln. Im Urteilsfall begehrte der VN Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung für einen Prozess gegen die Wirtschaftsprüfer einer Beteiligungsgesellschaft, an der er Anteile erworben hatte. Strittig war, ob er die zweijährige Nachmeldefrist in § 4 Abs. 4 ARB 75 schuldhaft versäumt hatte. Das OLG verneinte die Frage und verurteilte den Versicherer zur Gewährung des Deckungsschutzes (OLG Köln 26.3.13, 9 U 75/12, Abruf-Nr. 131487).

    Quelle: ID 42312861