03.01.2020 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
§ 43a Abs. 5 S. 2 BRAO ist kein Schutzgesetz zugunsten des VR
| § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten des Rechtsschutz-VR. |
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