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Anwälte unter Beschuss ‒ Rechtsschutzversicherer lassen Anwälte haften
| Es ist ein Trend, von dem immer häufiger Anwältinnen und Anwälte berichten. Die Rechtsschutzversicherer ihrer Mandanten gehen gegen sie nach einem verlorenen Prozess vor. Der Vorwurf: Sie hätten den Mandanten nicht über das Prozessrisiko aufgeklärt, vom Prozess abgeraten und die Deckungszusage verhindert. Und einige Oberlandesgerichte spielen mit. Warum eine Haftung des Anwalts nach einer Deckungszusage ausgeschlossen ist, mit welchen Einwänden sich Anwältinnen und Anwälte wehren können und wie die Rechtsprechungslinien verlaufen, erläutert Dr. Alexander Weinbeer im Anwaltblatt. |
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Quelle: ID 46300022