04.02.2020 · Nachricht · Rechtsschutzversicherung
Belehrungspflicht des Rechtsschutz-VR bei Teilablehnung
| Der Rechtsschutz-VR muss den VN auch gemäß § 128 S. 2 VVG belehren, wenn er seine Leistungspflicht nur teilweise verneint. |
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