· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Eintritt des Versicherungsfalls bei Gesetzes- oder Pflichtenverstoß eines Dritten
von RiOLG Frank-Michael Goebel, Rhens
(BGH 5.11.14, IV ZR 22/13, Abruf-Nr. 173254) |
Sachverhalt
Ende 2003 beteiligte sich der VN an einer Fondsgesellschaft. Zur Absicherung der Kapitalanleger sollte der Wirtschaftsprüfer W. die zweckgerechte Verwendung der Gesellschaftereinlagen kontrollieren, was dieser pflichtwidrig nicht tat. Seit Ende 2005 befand sich die Fondsgesellschaft in Liquidation. Nach abgeschlossenem Haftpflichtprozess steht rechtskräftig fest, dass W. dem VN wegen der Pflichtverletzung Schadenersatz schuldet. Am 1.9.10 wurde über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Schadenersatzforderung wurde anerkannt und zur Insolvenztabelle festgestellt.
Der VN möchte gemäß § 157 VVG a.F. abgesonderte Befriedigung aus dem Anspruch des W. gegen seinen Berufshaftpflicht-VR erlangen, an den er sich erstmals 2010 wandte. Dieser hält sich wegen einer bewussten Pflichtverletzung des W. für leistungsfrei, es greife ein Leistungsausschluss. Der VN verlangt für die Einziehungsklage Deckungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung (ARB 75), die er 2006 gekündigt hatte. Er streitet nun mit dem Rechtsschutz-VR darüber, ob der Rechtsschutzfall in versicherter Zeit eingetreten ist. Seine Klage war erfolgreich.
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