21.02.2017 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Leistungseintritt hängt vom Versicherungsfall ab
| Ob die vom VN einer Rechtsschutzversicherung beabsichtigte Interessenwahrnehmung dem Leistungsversprechen des Rechtsschutz-VR unterfällt, und ob sie von einem Leistungsausschluss für die Wahrnehmung bestimmter rechtlicher Interessen erfasst wird, ist vom Versicherungsfall her zu bestimmen. |
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