· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Leistungspflicht des VR bei der Deckungszusage bei einer Versicherung für fremde Rechnung
von RiOLG Frank-Michael Goebel, Rhens
(BGH 16.7.14, IV ZR 88/13, Abruf-Nr. 142544) |
Sachverhalt
Der Kläger ist ehemaliger Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH, die beim beklagten VR einen Rechtsschutzversicherungsvertrag unterhielt. Er begehrt als mitversicherte Person Versicherungsleistungen. § 15 Abs. 2 ARB sieht vor, dass für mitversicherte Personen die den VN betreffenden Bestimmungen sinngemäß gelten, der VN jedoch widersprechen kann, wenn eine andere mitversicherte Person als sein ehelicher/eingetragener Lebenspartner Rechtsschutz verlangt.
Gegen den Kläger wurde in Zusammenhang mit der Insolvenz der VN strafrechtlich ermittelt. Auf Anfrage erteilte der VR Deckungszusage hinsichtlich eines „Straf- bzw. Bußgeldverfahrens“ für die 1. Instanz und bat den vom Kläger beauftragten Anwalt dabei ausdrücklich: „Namens und im Auftrag unseres Versicherten … seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen“.
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