· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutz-Policen aus der „Steinzeit“:Hier sollte Ihr Mandant den Vertrag umstellen
| Viele Versicherungen hat der Mensch. Ein bekanntes Phänomen dabei: Sie sind oft älter und wurden vielleicht vor zehn Jahren oder noch länger abgeschlossen. Gerade beim Rechtsschutz wird das schnell zum Problem. Denn neue oder verbesserte Leistungen sind in älteren Policen nicht enthalten. Deshalb sollte der Vertrag Ihres Mandanten relativ jung sein und ggf. angepasst werden. |
1. Vertrag enthält oft keine aktuellen Bausteine
Mediationen, Anwaltshotlines, Vorsorgeberatung, verbesserte Deckung: Wer sich aktuelle Policen anschaut, merkt rasch, dass alte Verträge noch nicht die speziellen Leistungen oder Produkt-Bausteine enthielten wie heute. Gerade die Rechtsschutzsparte hat sich in der Vergangenheit deutlich verändert. Demgegenüber mögen Ihre Mandanten immer noch eine Police haben, die Anfang des Jahrhunderts abgeschlossen wurde und daher von den neuen Angeboten nicht profitiert. Weisen Sie Ihre Mandanten hierauf hin und empfehlen Sie
- sich die aktuellen Angebote des VR anzuschauen und sich
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