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  • · Nachricht · Rechtsschutzversicherung

    Rechtsschutz-VR kann vergeblich aufgewendete Prozesskosten von Anwalt zurückfordern

    | Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg kann ein Rechtsschutz-VR vom Prozessbevollmächtigten seines VN vergeblich aufgewendete Prozesskosten ersetzt verlangen. Diesen Schadenersatzanspruch kann er im Wege übergegangenen Rechts geltend machen. |

     

    Voraussetzung für den Anpruch ist, dass

    • das vom Prozessbevollmächtigten eingelegte Rechtsmittel von Anfang an objektiv aussichtslos war
    • und der Anwalt den VN hierüber nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat.

     

    Merke | Besteht der VN darauf, dass die Klage gleichwohl durchgeführt wird, muss der Rechtsanwalt ihn darauf hinweisen, dass der VN eine aussichtlslose Klage auf eigene Kosten führen muss.

     

    Quelle | OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.1.2019, 13 U 916/17

    Quelle: ID 45878650