· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Versicherungsfall tritt mit Weigerung der Bank ein, einen Darlehenswiderruf anzuerkennen
| Der Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung tritt mit der Weigerung der Bank ein, einen Darlehenswiderruf anzuerkennen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die VN hatten zur Finanzierung einer gebrauchten Immobilie bei einer Bank einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Diesen ließen sie durch einen Anwalt widerrufen. Das nach wie vor bestehende Widerrufsrecht stützten sie auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss. Die Bank weigerte sich, den Widerruf anzuerkennen.
Der Rechtsschutz-VR erklärte sich für leistungsfrei. Abzustellen sei auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Die sei in vorvertraglicher Zeit erteilt worden.
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