· Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung
Wer zahlt den Prozess um die Erfindung?
| Will ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber wegen einer von ihm gemachten Erfindung klagen (Arbeitnehmererfindergesetz), handelt es sich hierbei nicht um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit. |
Diese für den VN nachteilige Entscheidung traf das LG Coburg (11.11.11, 21 O 489/11, r.kr., Abruf-Nr. 120683). Zwar habe die beabsichtigte Klage Bezug zu dem Arbeitsverhältnis, andererseits stehe sie auch im Zusammenhang mit dem Patentrecht. Es kommt also darauf an, wo der Schwerpunkt der klägerischen Interessenswahrnehmung liegt. Das sei hier der patentrechtliche Bereich. Die gewünschte höhere Vergütung stelle keine Entlohnung für geleistete Arbeit dar. Vielmehr erhalte der Kläger das Geld dafür, dass sein Arbeitgeber aus seiner Erfindung Vorteile ziehen konnte.
PRAXISHINWEIS | Das Gericht hielt es auch für gerechtfertigt, dass der VR in seinen Bedingungen Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Patentrechts ausschließt. Es kommt also im Einzelfall immer darauf an, ob der Rechtsschutzversicherungsvertrag eine wirksame Ausschlussklausel enthält oder nicht. |