01.10.2024 · Nachricht · Rechtsschutzversicherung
Wirksame Bestimmungen zum Schiedsgutachterverfahren
| Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des Rechtsschutzes durch den VR wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen (hier: § 3a Abs. 2 S. 1 und 2 , Abs. 4 S. 1 und 2 ARB 2019) sind wirksam. |
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