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  • · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    Versicherte können „schwarze Liste“ einsehen

    von Christian Noe B.A., Leipzig

    | Versicherte wünschen zuverlässige Policen bei existentiellen Risiken. Sie möchten aus unterschiedlichen Angeboten frei wählen können. Was jedoch, wenn Policen gekündigt oder Neuanträge abgelehnt werden? VN können Auskünfte über ihre von der Versicherungswirtschaft gesammelten Daten einholen. Der Beitrag erklärt, warum dies sinnvoll sein kann. |

    1. Gesammelte Daten über Versicherungsnehmer

    Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) wird von der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH betrieben. Es ist eine Auskunftei i.S. des BDSG. Zu den Kategorien, die sich im HIS finden, gehören

    • atypische Schadenhäufigkeiten,