· Fachbeitrag · Betriebsschließungsversicherung
Betriebsschließungsversicherung in der Coronapandemie: Ein Rechtsprechungsupdate
von RA René Simonides, Dipl.-Jur. (Univ.), Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, München
| Sind coronabedingte Betriebsschließungen von den Betriebsschließungsversicherungen erfasst? Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich. VK hat Ihnen bereits einen Überblick der bis dahin vorwiegenden ‒ landgerichtlichen ‒ Rechtsprechung gegeben ( VK 21, 102 ). Das Rechtsprechungskarussell hat sich mittlerweile weitergedreht. Insbesondere haben die OLG viele der damals vorgestellten Entscheidungen überprüft. VK gibt Ihnen nachfolgend ein Rechtsprechungsupdate. |
1. Behördliche Betriebsschließung und Versicherungsschutz
Nach Ansicht der VR soll nur die vollständige Betriebsschließung versichert sein. Folglich greife sie bei einem erlaubten Teilbetrieb wie Straßenverkauf oder Beherbergung von Geschäftsreisenden nicht. Diese Ansicht lehnt die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend ab. Sie sieht zumindest eine faktische Betriebsschließung vom Versicherungsschutz umfasst:
- OLG Dresden: Die Betriebsschließungsversicherung ist nicht nur auf intrinsische Gefahren beschränkt. Sie verspricht auch Schutz vor einer Pandemie und den damit einhergehenden großflächigen Gastronomieschließungen (OLG Dresden 8.6.21, 4 U 61/21, Abruf-Nr. 222981).
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