· Fachbeitrag · Betriebsschließungsversicherung
Die Betriebsschließungsversicherung in der Coronapandemie
von RA René Simonides, Dipl.-Jur. (Univ.), FA Verkehrsrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, München
| Die coronabedingten Betriebsschließungen haben Betriebsschließungsversicherungen in den Mittelpunkt gerückt. Die Erwartungen der VN, Umsatzeinbußen durch Leistungen aus dieser Versicherung auffangen zu können, sind von den meisten VR aber enttäuscht worden. Sie bestreiten den Versicherungsschutz für coronabedingte Betriebsschließungen. Einige Fälle sind deshalb vor Gericht gelandet. Der Beitrag gibt einen groben Überblick zur aktuellen Rechtsprechung. |
1. Einwendungen der VR gegen Versicherungsschutz
Die VR sehen die coronabedingten Betriebsschließungen als nicht vom Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung abgedeckt. Dies begründen sie mit einer (für die VR) günstigen Auslegung der AVB. Das wird aber nicht von allen Gerichten so gesehen.
a) Argument: Keine behördliche Betriebsschließung
Die VR wenden ein, dass die coronabedingte Betriebsschließung bereits keine im Sinne der Betriebsschließungsversicherung ist.
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