· Fachbeitrag · Einbruchdiebstahlversicherung
Objektive Gefahrerhöhung bei unrepariertem Schließdefekt eines Fensters
von RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Die „Big Maple Leaf“-Entscheidung des KG hat erhebliche Bedeutung für den Versicherungsschutz von durch Alarmanlagen gesicherte Räumlichkeiten und die Bestimmung des Wissensvertreters bei Institutionen. |
Sachverhalt
Der Kläger begehrt als Versicherter und Eigentümer die Zahlung der zwischen der Streithelferin und dem VR vereinbarten Versicherungssumme wegen der Entwendung der Goldmünze „Big Maple Leaf“ aus dem Bode-Museum in Berlin. Die Streithelferin, die Stiftung preußischer Kulturbesitz, hatte die Münze von dem Kläger für die Ausstellung geliehen. Sie schloss mit dem VR eine gesonderte Einzelversicherung über die Münze ab.
Am 27.3.17 wurde die Münze aus dem Museum entwendet. Der Erdgeschossbereich des Museums ist grundsätzlich videoüberwacht. Im Zeitpunkt des Diebstahls waren diese Kameras jedoch im Zusammenhang mit Arbeiten zur Sanierung der Gesimse am Museum deinstalliert. Über dem Vorbau befindet sich in der Gebäudefront ein vierflügeliges Fenster. Zum Zeitpunkt des Diebstahls war die Öffnungsüberwachung an dem Fenster deaktiviert. Grund waren Probleme mit Fehlalarmen für dieses Fenster. Die Durchbruchsicherung ‒ Alarm bei einem Zerbrechen der Verglasung ‒ war jedoch aktiv.
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