06.11.2017 · Fachbeitrag · Forderungsausfallversicherung
BBR: Intransparente Klausel in der Forderungsausfallversicherung
| In der Forderungsausfallversicherung ist die Klausel „Inhalt und Umfang der versicherten Schadenersatzansprüche richten sich nach dem Deckungsumfang der Privathaftpflichtversicherung dieses Vertrags“ (hier: Ziff. 6.1 S. 2 BBR 2003) unwirksam. |
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