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  • · Fachbeitrag · Gebäudefeuerversicherung

    Leistungsfreiheit wegen arglistiger Täuschung durch falsche Angaben des VN zur Brandursache

    von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

    | Der VR ist wegen arglistiger Täuschung durch den VN leistungsfrei, wenn die Angaben des VN zum Betrieb eines Industriestaubsaugers als Brandursache durch einen Sachverständigen widerlegt sind. So entschied es das OLG Naumburg. |

     

    Sachverhalt

    Der VN nimmt den VR nach einem Brandschadenereignis auf Leistungen aus einer Gebäude-Feuerversicherung in Anspruch. In den Vertrag einbezogen sind u. a. die AFB 2010, welche u. a. folgenden Wortlaut haben:

     

    • „Abschnitt B

    § 8

    2. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalls

    • a) Der VN hat bei Eintritt des Versicherungsfalls
    • hh) soweit möglich dem VR unverzüglich jede Auskunft ‒ auf Verlangen in Textform ‒ zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfanges der Leistungspflicht des VR erforderlich ist …