· Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Feststellung des Sturmschadens bei Ausgleichszahlung der Handwerker-HaftpflichtVR
von RiOLG Dr. Dirk Halbach, Köln
(OLG Karlsruhe 5.6.14, 9 U 99/13, Abruf-Nr. 144112) |
Sachverhalt
Der VN ließ an seinem Gebäude das bis dahin bestehende Flachdach durch ein Steildach (Walmdach) ersetzen. Die Zimmerei errichtete einen Dachstuhl auf dem Gebäude. In zeitlichem Zusammenhang damit kam es zu Schäden am Flachdach und zu Feuchtigkeitsschäden im Gebäude. Die Zimmerei bzw. deren Haftpflicht-VR leistete dem VN Schadenersatz in Höhe von 9.300 EUR.
Im vorliegenden Rechtsstreit hat der VN vorgetragen, am 11.07.08 sei es an dem betreffenden Gebäude zu einem Sturmschaden gekommen. Bretter, die zur Errichtung des Dachstuhls benutzt wurden, seien durch den Sturm aus der Verankerung gerissen worden. Dadurch sei die auf dem ursprünglichen Flachdach befindliche Folie zerstört worden und eine sehr große Menge an Regenwasser sei in das Gebäude eingedrungen. Es seien erhebliche Feuchtigkeitsschäden im Gebäude entstanden. Das LG hat die Klage als unzulässig abgewiesen. Auf die Berufung des VN hat das OLG das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und das Verfahren an das LG zurückverwiesen. Sodann hat das LG die Klage abgewiesen. Die erneute Berufung des VN hatte keinen Erfolg.
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