05.07.2021 · Fachbeitrag · Gebäudeversicherung
Nachweis der Mitursächlichkeit eines Sturms der Windstärke 8
| Der Nachweis der Mitursächlichkeit eines Sturms der Windstärke 8 für Sachschäden an versicherten Sachen ist bereits dann erbracht, wenn feststeht, dass am Schadensort der Wind mit einer solchen Stärke geweht hat und der Schaden in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang damit eingetreten ist. |
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