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  • 04.10.2022 · Nachricht · Gebäudeversicherung

    Zur Eintrittspflicht für das Risiko „unbenannter Gefahren“

    | Eine Beschädigung versicherter Sachen – hier: Verschmutzung einer Sickergrube mit Altöl – ist nicht „unvorhergesehen“. Sie berechtigt den VR zur vollständigen Kürzung der Leistungen, wenn als einzige naheliegende Möglichkeit nur die Herbeiführung des Schadens durch den früheren VN, einen mitversicherten Nutzer oder einen Repräsentanten verbleibt. |