· Nachricht · Haftungsrecht
Makler muss für Unterversicherung eines Gebäudes einstehen
| Ein Makler, der für ein Umbauvorhaben umfassend beauftragt ist, muss die Versicherungssumme einer bestehenden Gebäudeversicherung prüfen, wenn die Versicherung die Substanz des Altbaus weiter absichern soll. |
Und er muss nach der Entscheidung des OLG Hamm gegebenenfalls für eine Änderung der Versicherung sorgen (OLG Hamm, Urteil vom 30.4.2012, Az. 18 U 141/06; Abruf-Nr. 122010; rechtskräftig).
Quelle: ID 35614460