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  • · Nachricht · Haftungsrecht

    Makler muss für Unterversicherung eines Gebäudes einstehen

    | Ein Makler, der für ein Umbauvorhaben umfassend beauftragt ist, muss die Versicherungssumme einer bestehenden Gebäudeversicherung prüfen, wenn die Versicherung die Substanz des Altbaus weiter absichern soll. |

     

    Und er muss nach der Entscheidung des OLG Hamm gegebenenfalls für eine Änderung der Versicherung sorgen (OLG Hamm, Urteil vom 30.4.2012, Az. 18 U 141/06; Abruf-Nr. 122010; rechtskräftig).

    Quelle: ID 35614460