· Fachbeitrag · Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Ein fehlender Rauchmelder kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben
von RA Klaus-Jörg Diwo, vereidigter Buchprüfer und FA VersR, Freiburg
| In den meisten Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht in Wohngebäuden. Einige VR haben ihre Bedingungen für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung entsprechend angepasst. Doch wie wirkt sich ein fehlender Rauchmelder auf den Versicherungsschutz aus? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, es kommt auf die Bedingungen an. |
Rauchmelder in den meisten Bundesländern Pflicht
Die meisten Bundesländer - aktuell sind es 13 - haben in ihren Landesbauordnungen Vorschriften verankert, wonach in Wohngebäuden bei Neubauten und umfangreichen Umbauten Rauchmelder zu installieren sind. Für vorhandene Wohnungen gilt eine Übergangsfrist.
Alle Vorschriften haben die DIN 14676 zur Grundlage. Danach müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Rauchmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
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