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  • 02.10.2015 · Fachbeitrag · Hausratversicherung

    Abdeckplatte auf Herd – keine Leistungskürzung

    | Legt der VN die Abdeckplatte über den Herd, weil er versehentlich glaubt, dieser sei abgestellt, sodass es zu einem Brand kommt, ist nach Ansicht des LG Siegen die Schwelle zur groben Fahrlässigkeit noch nicht erreicht. |