· Nachricht · Hausratversicherung
Geschmolzenes Eis kann nicht mehr als Hagelschaden gewertet werden
| Wie weit ist die Grenze des Hagelschadens zu ziehen? Gehört das geschmolzene Eis des Hagelschlags noch dazu? Hierüber hatte das OLG Saarbrücken zu entscheiden. Die Entscheidung ging zulasten des Versicherungsnehmers aus. |
Ein Immobilienbesitzer war im Rahmen seiner Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden versichert. An der Gültigkeit dieser Police bestand kein Zweifel. Anders war es bei der Frage, ob der geltend gemachte Versicherungsfall überhaupt als Hagelschaden zu betrachten sei. Es ging nämlich um folgendes Ereignis: Bei einem massiven Hagelschauer gelangten Eiskörner in einen Kellerraum. Dort schmolzen sie und zerstörten dort gelagerte Haushaltsgegenstände. Die Versicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu ersetzen. Mit direkter Hageleinwirkung habe das nichts mehr zu tun. Die Rechtsprechung schloss sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dieser Argumentation an. Im Urteil hieß es „Schmelzwasser und Hagel sind nicht identisch, ein Nässeschaden durch Ersteres ist kein unmittelbarer Hagelschaden“ (OLG Saarbrücken, 5 W 43/13).
Quelle | obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)