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  • · Fachbeitrag · Hausratversicherung

    Kein Versicherungsschutz für Edelstahlgrill

    | Wird ein draußen stehender Edelstahlgrill gestohlen, ist dies kein Versicherungsfall im Rahmen der Hausratversicherung. |

     

    Hierauf wies das AG Bad Segeberg (22.12.11, 17 C 116/11, Abruf-Nr. 120468) hin. Der Richter begründete seine Ansicht damit, dass ein im Freien stehender Grill keinen Versicherungsschutz als Gartenmöbelstück genieße. Der Begriff des Möbelstücks umfasse im Allgemeinen nur Einrichtungsgegenstände, die vorrangig der „Lagerung von Menschen, Tier und Gegenständen im weitesten Sinne“ dienen würden. Dies gelte nur für Gegenstände, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer solchen Nutzung stünden. Ein Grill diene dagegen der Produktion und Weiterverarbeitung.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 74 | ID 33343240