· Fachbeitrag · Hausratversicherung
Raubüberfall: So kann die Hausratversicherung erfolgreich in Anspruch genommen werden
| Für einen Raub bzw. eine räuberische Erpressung gibt es oft keine Zeugen. Der VN befindet sich dann in einer misslichen Situation. Hier hilft ihm die Rechtsprechung mit Beweiserleichterungen. Der Beitrag zeigt, welche Punkte erfüllt sein müssen, um einen Anspruch gegen den VR erfolgreich durchsetzen zu können. |
1. Ausgangsfall
Der VN meldetet bei der Polizei einen Überfall in seinem Haus. Er sei unter Vorhalt einer Waffe genötigt worden, den Safe im Keller zu öffnen. Als Raubgut gab er an: 18 kg Silberbarren (Wert 12.600 EUR), 6,5 kg Gold (ca. 200.000 EUR), ein goldenes Amulett mit Steinen besetzt (Wert 8.000 EUR), zwei Uhren (16.200 EUR), eine Goldmünzsammlung (ca. 5.000 EUR) und Bargeld in Höhe von 27.600 EUR. Der VN wurde zu mehreren Terminen von der Polizei umfangreich vernommen. Die Staatsanwaltschaft stellte das gegen einen Herrn A geführte Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
In einem Gespräch mit dem Schadensregulierer B des VR, über das eine Verhandlungsniederschrift erstellt wurde, gab der VN an, dass sich außer der am Arm getragenen Uhr das gesamte Raubgut in dem Tresor im Keller befunden habe. Das Bargeld stamme aus einem Autoverkauf. Das Gold habe er erst im Laufe der Jahre gesammelt, zunächst in Form von Schmuck. 2007 und 2008 habe er das Schmuckgold einschmelzen lassen zu Barrengold. Dies sei über einen Herrn C geschehen.
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