· Fachbeitrag · Hausratversicherung
So sind Hotelkosten bei einem Wasserschaden in der Wohnung zu erstatten
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Vereinbart ein VR für den Fall der Unbenutzbarkeit einer Wohnung nach einem Leitungswasserschaden die Erstattung von Hotelkosten bis 100 EUR pro Tag als Höchstgrenze, so ist daraus nicht zu entnehmen, dass die tatsächlichen Unterbringungskosten nur im Rahmen des Erforderlichen zu erstatten wären. Der VR kann sich aber auf eine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit berufen. So entschied es das OLG Saarbrücken. |
Sachverhalt
Die Klägerin verfolgt - aus abgetretenem Recht des VN - in zweiter Instanz noch einen Anspruch gegen den VR auf Erstattung weiterer Kosten der Unterbringung in Höhe von 2.200 EUR wegen eines Wasserschadens. Dem Hausratversicherungsvertrag unter Einschluss des Leitungswasserrisikos liegen u.a. die VHB 2013 zugrunde.
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Als „beitragsfrei mitversichert“ führt der Versicherungsschein unter anderem auf:
3.1. VHB 2013: Welche Kosten übernimmt Ihre Hausratversicherung? Versichert sind die folgenden, aufgrund eines Versicherungsfalls notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten: ...
3.1.8 VHB 2013 Hotelkosten Wir ersetzen Kosten für die Hotelunterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück oder Telefon), wenn Ihre ansonsten ständig bewohnte Wohnung … unbewohnbar wurde und Ihnen die Beschränkung auf einen etwa bewohnten Teil nicht zumutbar ist. Auch die Unterbringung in Pensionen, Gaststätten oder Ferienwohnungen gilt als Hotelunterbringung.
Die Hotelkosten übernehmen wir bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Wohnung wieder benutzbar ist. Höchstens erstatten wir die Unterbringungskosten jedoch für ein Jahr. Die Entschädigung pro Tag ist auf drei Promille der Versicherungssumme begrenzt. Errechnet sich dabei ein Betrag von weniger als 100 EUR pro Tag, stellen wir Ihnen dennoch täglich 100 EUR zur Verfügung. … |
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