· Fachbeitrag · Hausratversicherung
So wird Raub vom Trickdiebstahl beim Wegreißen einer Tasche abgegrenzt
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Raub im Sinne des Versicherungsrechts liegt nur vor, wenn der Täter einen bewussten Widerstand überwindet. So entschied es das OLG Düsseldorf (13.3.15, 4 U 183/13, Abruf-Nr. 146439 ). |
Sachverhalt
Der VN nimmt den VR aus einer Hausratversicherung in Anspruch. Der Hausratversicherung liegen die AHR-MPM 2009 Ausgabe 07.2009 zugrunde.
Der VN wurde am 27.5.12 im Flughafenparkhaus in Mallorca Opfer einer Straftat. Dabei wurde ihm seine Tasche nebst Inhalt entwendet. Zwischen den Parteien ist streitig, wie sich dies im Einzelnen abgespielt hat. Umstritten ist insbesondere, ob es sich um einen bedingungsgemäßen Raub oder lediglich um einen Trickdiebstahl gehandelt hat. Die Täter konnten von der spanischen Polizei gefasst werden und der VN erhielt einzelne Gegenstände zurück. Der VR hält sich nicht für eintrittspflichtig. Es liege kein bedingungsgemäßer Raub vor.
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