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  • · Nachricht · Hausratversicherung

    Tatort Schule: Wer haftet bei Handydiebstahl?

    | Tatort Schule: Tagtäglich verschwinden in Klassenräumen und auf Pausenhöfen Smartphones. Doch in der Regel besteht bei Verlust oder Diebstahl kein Versicherungsschutz, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Schülerinnen und Schüler sind selbst für die Geräte verantwortlich. |

    Besondere Vorsicht im Sportunterricht

    Schon mehr als die Hälfte der Grundschulkinder besitzt ein eigenes Smartphone. Bei 13-jährigen Mädchen und Jungen sind es sogar fast einhundert Prozent. Die Schule erlaubt zwar den Schülern oft, die Geräte mitzubringen. „Diese müssen jedoch selbst darauf aufpassen“, sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Weder die Schule noch die Hausratversicherung kommt für den Verlust eines Smartphones auf. Das gilt auch, wenn das Handy nur kurz unbeaufsichtigt bleibt, sei es im Klassenraum, in der Umkleidekabine oder auf dem Pausenhof. Ausnahme: Die Hausratversicherung springt ein, wenn das Handy beispielsweise aus einem verschlossenen Schrank entwendet wurde. „Dann handelt es sich um sogenannten Einbruchdiebstahl, und der ist versichert.“ Und auch wer eine spezielle Handyversicherung abgeschlossen hat, kann auf Erstattung hoffen.

     

    Besondere Vorsicht ist im Sportunterricht geboten. Hier müssen die Schüler Smartphones und andere Wertgegenstände meist ablegen. Doch die Lehrkräfte müssen sie nicht verwahren oder beaufsichtigen. „Nur wenn die Schule oder eine Lehrkraft aktiv anbietet, auf das Handy aufzupassen, übernehmen sie auch die Verantwortung ‒ und haften im Fall eines Diebstahls“, erläutert R+V-Expertin Günter. Am sichersten ist es, wenn das Handy und andere Wertgegenstände an Tagen mit Sportunterricht zu Hause bleiben.

    Wichtige Daten im Handypass notieren

    Es gibt Möglichkeiten, die Folgen eines Handydiebstahls abzumildern. Dazu müssen die Nutzer die Individualnummer (IMEI) kennen, einige Einstellungen vornehmen und entsprechende Apps installieren. „Dann lässt sich das Gerät orten und persönliche Daten können per Fernzugriff gelöscht werden“, sagt Nicole Günter. Die Polizei empfiehlt, wichtige Daten in einem Handypass zu notieren und bietet das Dokument im Internet zum Herunterladen an.

     

    Quelle | R+V-Infocenter

    Quelle: ID 46252931