· Fachbeitrag · Hausratversicherung
Vorsicht: In diesen Fällen erlischt der Versicherungsschutz beim Wohnungswechsel
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Ein Umzug birgt auch in versicherungsrechtlicher Sicht Gefahren für den VN. Was ist in der neuen und was in der alten Wohnung versichert? Das LG Kiel hat dazu aktuell entschieden, dass durch Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung kein Doppelwohnsitz während des Umzugs begründet wird. Die Richter machten zudem deutlich, dass der Umzug mit dem Zeitpunkt beginnt, in dem erstmals versicherter Hausrat (hier: Kleidung, persönliche Sachen, Kisten mit Büchern und Geschirr) dauerhaft in die neue Wohnung gebracht wird. |
Sachverhalt
Der VN begehrt Leistungen aus einer Hausratversicherung nach einem Brand. Er hatte seinen Hausrat in dem Einfamilienhaus bei dem VR seit dem 15.4.02 versichert. Im April 11 erwarb der VN ein Haus in B. Am 15.11.12 nahm der VN eine Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber auf. Zum 1.5.13 wollte er das Haus in A. an den Zeugen vermieten. Am 24.3.13 kam es in dem Haus zu einem größeren Brand.
Nach dem Vortrag des VN ist bei dem Brand sein Hausrat im Wert von insgesamt 40.138 EUR zerstört worden. Dieser Schaden sei vom VR zu regulieren, weil zum Zeitpunkt des Brandes nach wie vor Versicherungsschutz bestanden habe. Denn der VN habe zu dieser Zeit einen Doppelwohnsitz gehabt. Er habe sich sowohl in A. als auch in B. aufgehalten. Das neue Haus sei zu dieser Zeit noch von seinem Ehepartner saniert worden. Es habe noch keine Küche und noch keine Waschmaschine dort gegeben. Man habe noch keine Möbel und keinen versicherten Hausrat dort hingebracht. Der VN habe nur an jeweils zwei aufeinanderfolgenden Nächten in der Woche in der neuen Wohnung übernachtet, da er nur drei Tage pro Woche dort gearbeitet habe.
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