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  • · Fachbeitrag · Leitungswasserversicherung

    Leistungsfreiheit bei verspäteter Schadenanzeige und vorzeitiger Schadensbeseitigung

    von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln

    | Zwei wichtige Fragen hatte das OLG Saarbrücken zu entscheiden. So hat es einmal klargestellt, dass eine dynamische Verweisung in AVB auf das geltende Gesetzesrecht wirksam ist. Beantwortet wurde auch die Frage, wann der Kausalitätsgegenbeweis geführt ist. |

     

    Sachverhalt

    Der VN macht Ansprüche wegen eines Leitungswasserschadens aus einer gebündelte Gebäudeversicherung einschließlich Leitungswasserversicherung (AWB 2008) für sein vermietetes Geschäftshaus geltend.

     

    Am 18.2.11 stellte der Mieter im Erdgeschoss einen Wasserschaden fest. Grund dafür war ein unbemerkter Wasseraustritt aus einer Gewerbe-Kaffeemaschine im 3. Obergeschoss. Diese war über ein Kupferrohr unmittelbar an eine Kaltwasserleitung angeschlossen war und wurde ständig mit Leitungswasser versorgt. Es war im Innern ein flexibler Metallschlauch gebrochen. Das austretende Wasser war durch zwei Geschossdecken getropft.