· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Kein Versicherungsschutz bei undichter Fuge zwischen Duschwanne und Wand
von RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Der Wohngebäude-VR hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008). So entschied es der BGH. |
Sachverhalt
Der VN nimmt als Miteigentümer eines Wohngebäudes den VR auf Versicherungsleistungen wegen eines Wasserschadens in Anspruch. Der beim VR unterhaltenen Wohngebäudeversicherung liegen die VGB 2008 zugrunde.
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§ 3 Leitungswasser
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