05.07.2023 · Nachricht · Prozessrecht
Beweislast für das Vorliegen einer Unterversicherung
| Die Beweislast für das Vorliegen einer Unterversicherung trägt der VR. Der VN kann sich im Prozess auch dann auf ein bloßes Bestreiten beschränken, wenn der VR die Unterversicherung durch ein Privatgutachten belegt. |
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