04.10.2017 · Fachbeitrag · Versicherungsmakler
Keine Haftung für Unterversicherung bei nachträglicher Anschaffung
| Ein Versicherungsmakler haftet dem VN nicht für einen durch Unterversicherung entstandenen Schaden, wenn die Unterversicherung auf nachträglichen Anschaffungen des VN beruht. |
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